Individuelle Förderung zur Teilnahme an Freizeitmassnahmen
Ich möchte mich anmelden, aber das zur Verfügung stehende Geld reicht dafür gerade nicht aus.
Wir wissen, dass es manchmal nicht leicht ist, den Teilnehmerbeitrag für eine Freizeit aufzubringen.
Sprechen Sie uns bitte an. Wir haben Möglichkeiten zu helfen. Gemeinsam finden wir einen Weg. Vertraulich und unkompliziert.
Über die Kreisjugendpflege können zudem Familien mit geringem Einkommen jedes Jahr eine individuelle Förderung von bis zu 300,00€ pro Kind und Jahr erhalten.
Als Bemessungsgrundlage zur Errechnung des Zuschusses dienen dabei die jeweils gültigen Sätze der Sozialhilfe für einmalige Hilfen.
Information und Beantragung:
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 51 Jugend - Familie - Bildung
- Kreisjugendpflege -
Tel.: 05841 / 120-355
E-Mail: jugendpflege@luechow-dannenberg.de
https://www.luechow-dannenberg.de/home/familie-soziales-gesundheit/familien-und-kinder/jugend-2.aspx
Wenn es gewünscht ist, helfen wir bei der Antragstellung.
Sprechen Sie uns bitte an. Wir haben Möglichkeiten zu helfen. Gemeinsam finden wir einen Weg. Vertraulich und unkompliziert.
Über die Kreisjugendpflege können zudem Familien mit geringem Einkommen jedes Jahr eine individuelle Förderung von bis zu 300,00€ pro Kind und Jahr erhalten.
Als Bemessungsgrundlage zur Errechnung des Zuschusses dienen dabei die jeweils gültigen Sätze der Sozialhilfe für einmalige Hilfen.
Information und Beantragung:
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 51 Jugend - Familie - Bildung
- Kreisjugendpflege -
Tel.: 05841 / 120-355
E-Mail: jugendpflege@luechow-dannenberg.de
https://www.luechow-dannenberg.de/home/familie-soziales-gesundheit/familien-und-kinder/jugend-2.aspx
Wenn es gewünscht ist, helfen wir bei der Antragstellung.
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Jugendpflege
Antrag auf individuelle Förderung von Fahrten und Lager